BAFA-Förderung für KMU
BAFA-Fördercheck: in 30 Sekunden zur Einschätzung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen mit 50 oder 80 Prozent des Netto-Honorars, gedeckelt auf eine Bemessungsgrundlage von 3.500 Euro. Ob Ihr Betrieb dazugehört, hängt an drei Punkten, an denen es in der Praxis am häufigsten scheitert. Der Fördercheck oben fragt genau diese ab.
Worauf es ankommt
Unternehmensgröße
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition, also bis 249 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Der Betrieb muss seinen Sitz in Deutschland haben.
Standort der Betriebsstätte
Der Fördersatz hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte, nicht am Wohnort der Geschäftsführung. 80 Prozent gelten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 Prozent in den übrigen Regionen.
De-minimis-Freibetrag
Der Zuschuss zählt als De-minimis-Beihilfe. Alle Beihilfen der letzten drei Jahre werden zusammengerechnet und dürfen den geltenden Höchstbetrag nicht überschreiten. Ist der Freibetrag ausgeschöpft, ist keine Förderung mehr möglich.
Der Zuschuss wird erstattet, nicht vorab ausgezahlt. Sie begleichen die Beratungsrechnung zunächst vollständig und reichen anschließend den Verwendungsnachweis ein.
Alle Details im BAFA-RatgeberWas die Beratung unterm Strich kostet