Zum Inhalt springen
BAFA-Ratgeber

BAFA Förderung Unternehmensberatung: der Ratgeber für KMU

Die BAFA-Förderung Unternehmensberatung für KMU übernimmt einen Teil der Kosten, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen eine externe Beratung in Anspruch nimmt. Je nach Standort sind das bis zu 80 Prozent der Beratungskosten und maximal 2.800 Euro Zuschuss. Stand 2026.

Was ist die BAFA-Förderung Unternehmensberatung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert im Programm Förderung unternehmerischen Know-hows Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Bezuschusst wird das Honorar des Beraters, nicht die spätere Umsetzung im Betrieb.

Typische Beratungsgegenstände sind die Neukunden- und Auftragsgewinnung, der Aufbau eines planbaren Vertriebs sowie die Fachkräftegewinnung und -bindung. Für Industriebetriebe sind vor allem der Vertriebs- und der Personalbereich relevant, weil dort die Abhängigkeit von wenigen Bestandskunden und der Fachkräftemangel am direktesten auf das Ergebnis durchschlagen.

Nicht gefördert werden reine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, gutachterliche Stellungnahmen, die Vermittlung oder der Verkauf eigener Produkte des Beraters sowie Beratungen, die überwiegend Fördermittel zum Thema haben.

Höhe und Fördersatz: bis zu 2.800 Euro Zuschuss

Der Fördersatz richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte.

StandortFördersatzMax. Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier), Berlin, Region Leipzig50 %1.750 €

Die maximal förderfähigen Beratungskosten liegen bei 3.500 Euro netto. Ein Rechenbeispiel: 3.500 Euro netto ergeben bei einem Fördersatz von 50 Prozent einen Zuschuss von 1.750 Euro, bei 80 Prozent sind es 2.800 Euro. Höhere Beratungskosten sind zulässig, den über 3.500 Euro hinausgehenden Teil trägt das Unternehmen selbst.

Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen wird der Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den Bruttobetrag berechnet.

Ablauf und Antrag: Schritt für Schritt

Die Reihenfolge ist bindend. Wer zu früh mit der Beratung beginnt, verliert die Förderung vollständig.

  1. 1
    Antrag stellen

    Der Antrag läuft online über das elektronische Antragsportal des BAFA (elan). Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Ein vorzeitig unterschriebener Beratungsvertrag oder ein vorzeitiger Beratungsbeginn schließt die Förderung aus.

  2. 2
    Informationsschreiben abwarten

    Eine regionale Leitstelle prüft den Antrag und schickt das Informationsschreiben mit der Erlaubnis zum Beratungsbeginn. Erst ab diesem Datum darf die Beratung starten.

  3. 3
    Beratung durchführen

    Die geförderte Beratung umfasst maximal 40 Stunden, also fünf Beratungstage. Der Berater erstellt einen Beratungsbericht, der Ausgangslage, Analyse, Empfehlungen und Maßnahmenplan dokumentiert.

  4. 4
    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss und Bezahlung der Beratung wird der Verwendungsnachweis über das BAFA-Portal eingereicht. Die Frist läuft bis spätestens sechs Monate nach dem Datum des Informationsschreibens.

Pro Unternehmen sind maximal zwei geförderte Beratungen pro Kalenderjahr möglich und höchstens fünf über die gesamte Laufzeit der Förderrichtlinie bis Ende 2028. Jede Beratung muss ein eigenständiges Thema behandeln.

Der Verwendungsnachweis: so kommt der Zuschuss aufs Konto

Der Zuschuss wird erst nach der Beratung ausgezahlt. Das Unternehmen begleicht die Beratungsrechnung zunächst vollständig selbst und weist die Zahlung nach.

Für den Verwendungsnachweis sind unter anderem nötig:
  • der vom Berater und vom Unternehmen unterschriebene Beratungsbericht mit angehängtem ESF-Plus-Fragebogen
  • die unterschriebene De-minimis-Erklärung
  • die unterschriebene Erklärung zur Grundrechtecharta (GRC)
  • die Beratungsrechnung
  • der Zahlungsnachweis über den vollen Rechnungsbetrag (echter Kontoauszug)

Beim Zahlungsnachweis prüft das BAFA streng. Nachgewiesen werden muss die Zahlung des vollen Rechnungsbetrags inklusive Umsatzsteuer, anerkannt wird nur ein echter Kontoauszug (Papier oder Online-Banking) oder eine unterschriebene und gestempelte Bankbestätigung. Umsatzanzeigen, Buchungsbelege oder der Kontoauszug des Beraters reichen nicht aus. Nach der Prüfung setzt das BAFA den Zuschuss fest und zahlt ihn auf das Konto des Unternehmens.

Für wen die BAFA-Förderung geeignet ist

Antragsberechtigt sind am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Als KMU gilt ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Die meisten inhabergeführten Industriebetriebe fallen in diese Definition.

Weitere Rahmenbedingungen:
  • Das Unternehmen darf keine wesentliche Beteiligung öffentlicher Stellen haben.
  • Die De-minimis-Beihilfen des Unternehmens dürfen 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.
  • Jungunternehmen im ersten Jahr am Markt benötigen zusätzlich ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner.

Häufige Fragen

Prüfen Sie Ihre BAFA-Förderung

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, klären wir vorab. Als beim BAFA gelisteter Berater begleiten wir Industriebetriebe durch den kompletten Ablauf.