Was kostet eine BAFA-geförderte Beratung unterm Strich?
Der Zuschuss klingt großzügig, entscheidend ist aber, was am Ende beim Betrieb hängen bleibt. Hier stehen die Fördersätze, die Deckelung und eine Beispielrechnung, mit der Sie Ihren Eigenanteil selbst überschlagen können.
Beispielrechnung: was am Ende beim Betrieb bleibt
Die Förderung bezieht sich auf das Netto-Beratungshonorar und ist bei 3.500 Euro gedeckelt. Alles darüber trägt der Betrieb selbst. Der Fördersatz hängt am Standort der beratenen Betriebsstätte: 80 Prozent in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, 50 Prozent in den übrigen Regionen.
| Beratungshonorar netto | Förderfähiger Anteil | Eigenanteil bei 50 Prozent | Eigenanteil bei 80 Prozent |
|---|---|---|---|
| 3.500 Euro | 3.500 Euro, die volle Bemessungsgrundlage | 1.750 Euro, Zuschuss 1.750 Euro | 700 Euro, Zuschuss 2.800 Euro |
| 5.000 Euro | 3.500 Euro, der Rest ist nicht förderfähig | 3.250 Euro, Zuschuss 1.750 Euro | 2.200 Euro, Zuschuss 2.800 Euro |
| 8.000 Euro | 3.500 Euro, der Rest ist nicht förderfähig | 6.250 Euro, Zuschuss 1.750 Euro | 5.200 Euro, Zuschuss 2.800 Euro |
Wichtig zum Ablauf: Der Zuschuss wird erstattet, nicht vorab ausgezahlt. Sie bezahlen die Rechnung zunächst vollständig und reichen anschließend den Verwendungsnachweis ein. Erst danach fließt das Geld auf Ihr Geschäftskonto. Planen Sie die Liquidität entsprechend.
Bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen wird die Umsatzsteuer abweichend behandelt. Der Zuschuss zählt außerdem als De-minimis-Beihilfe und wird auf Ihren Freibetrag innerhalb von drei Jahren angerechnet.
Häufige Fragen zu den Kosten
In zwei Minuten prüfen, ob Ihr Betrieb förderfähig ist
Der Fördercheck fragt die Punkte ab, an denen es in der Praxis scheitert: Unternehmensgröße, Standort der Betriebsstätte und bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen. Danach wissen Sie, mit welchem Fördersatz Sie rechnen können.