Zum Inhalt springen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Auftragsgewinnung (Industrie-Entscheider-System) und Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting), für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Stand: 06.09.2026 · Anbieter: VMediaVision, Inhaber Valmir Mustafa, Liesel-Bach-Straße 40, 71034 Böblingen, Steuernummer 56343/29809, E-Mail: info@vmediavision.de
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen dieses Teils A gelten für alle Leistungen des Anbieters. Ergänzend gelten für die Auftragsgewinnung die Bestimmungen in Teil B und für die Mitarbeitergewinnung die Bestimmungen in Teil C. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen der Teile B und C den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der digitalen Neukundengewinnung unter der Bezeichnung „Industrie-Entscheider-System" (nachfolgend „IES", Teil B) sowie über Social-Recruiting-Leistungen (Teil C), die VMediaVision (nachfolgend „Anbieter") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") erbringt.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
3. Die AGB werden Vertragsbestandteil, indem sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügt oder darauf in Textform Bezug genommen wird, der Kunde die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hat (insbesondere durch Beifügung, Aushändigung oder Bereitstellung über einen im Angebot genannten Abruflink) und der Kunde das Angebot annimmt.
4. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden. Über Änderungen dieser AGB informiert der Anbieter den Kunden vor deren Geltung in Textform. Die geänderte Fassung gilt für künftige Geschäfte als angenommen, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens und die Widerspruchsfrist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt für künftige Geschäfte die bisherige Fassung fort. Laufende Verträge bleiben von einer Änderung unberührt.
5. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
6. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesondert geschlossenen Dienstleistungsvertrag) gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individueller Einzelvertrag, sodann diese AGB, sodann die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform (insbesondere per E-Mail), durch Unterzeichnung des Angebots oder durch elektronische Bestätigung erfolgen. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss in Textform.
§ 3 Rechtsnatur des Vertrags (Dienstvertrag)
1. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln seines Fachs, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
2. Ein Werkvertrag wird ausdrücklich nicht geschlossen. Werkvertragliche Vorschriften, insbesondere ein Recht zur Minderung der Vergütung wegen Mängeln, finden keine Anwendung.
3. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Bewertung des wirtschaftlichen Ergebnisses unberührt. Ein etwaiges Leistungsziel oder eine etwaige Zusage nach § 16 lässt die Rechtsnatur als Dienstvertrag unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Freigaben zur Verfügung, insbesondere die erforderlichen Zugänge und Materialien, die Freigabe der eingesetzten Texte, Skripte, Werbemittel und der Zielgruppe in Textform, zeitnahe Rückmeldungen sowie die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis.
2. Der Kunde erteilt Freigaben zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Auf vom Anbieter übermittelte Anfragen oder Bewerbungen reagiert der Kunde zügig, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, und führt etwaige Gespräche zeitnah durch.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Mehraufwand, der dem Anbieter hierdurch nachweislich entsteht, kann der Anbieter nach vorheriger Anzeige in Textform nach Aufwand gesondert berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.
4. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Zugänge berechtigt ist und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
5. Für gemeinsam terminierte Termine, die der Anbieter für den Kunden reserviert (insbesondere Onboarding- und Strategiegespräche, begleitete Video- oder Tonaufnahmen, Schulungen), gilt: Sagt der Kunde einen solchen Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder verschiebt er ihn, kann der Anbieter ab der zweiten Absage oder Verschiebung eine Ausfallpauschale von 250,00 Euro netto je Termin berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Absagen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, bleiben außer Betracht.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist eine etwaige einmalige Einrichtungsvergütung bei Vertragsschluss fällig; die laufende Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3. Tool- und Lizenzkosten Dritter (z. B. Versand-, Recherche-, Video-Tools) sowie das Werbebudget nach § 20 sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls trägt sie der Kunde gesondert.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten und laufende Kampagnen zu pausieren. Verzögerungen, die hierauf beruhen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Da der Vertrag als Dienstvertrag geschlossen ist, sieht das Gesetz kein Minderungsrecht des Kunden wegen behaupteter Schlechtleistung vor. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen des Anbieters sowie die Haftungsregelung in § 7 bleiben unberührt.
8. Ist die Vergütung in Raten oder Teilrechnungen zu zahlen, wird der gesamte noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät und die Rate auch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Mahnung in Textform nicht ausgleicht.
9. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, per E-Mail als PDF oder als strukturierte elektronische Rechnung. Der Kunde ist hiermit einverstanden und benennt hierfür eine Empfangsadresse.
10. Öffentliche Fördermittel, insbesondere Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmensberatung, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Die Vergütung ist unabhängig von Beantragung, Bewilligung, Höhe und Auszahlung eines Zuschusses in voller Höhe geschuldet. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Antragstellung, übernimmt aber keine Gewähr für die Bewilligung. Ein im Angebot ausgewiesener Effektivbetrag nach Förderung ist eine unverbindliche Rechenhilfe.
§ 6 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Anbieter nicht zu vertretenden, außerhalb seines Einflussbereichs liegenden Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Maßnahmen hierzu, Energie- und Ressourcenknappheit, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Terror und Krieg sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattforminfrastruktur, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
2. Der Anbieter zeigt dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt unverzüglich in Textform an. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung angemessen.
3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach dem Vertrag abzurechnen. Schadensersatzansprüche wegen der durch höhere Gewalt bedingten Nicht- oder Schlechtleistung sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Anbieter, soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes. Die Zusage nach § 16 ist keine Garantie im Sinne dieses Absatzes.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im betroffenen Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Netto-Vergütung.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für den ausbleibenden oder hinter den Erwartungen zurückbleibenden wirtschaftlichen Erfolg der Kampagne, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, ausbleibende Bewerbungen oder Einstellungen sowie mittelbare Schäden, wird im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht übernommen. Der Anbieter haftet ferner nicht für Entscheidungen, Richtlinien, Ausfälle, Drosselungen oder Kontosperrungen der eingesetzten Plattformen sowie nicht für Nachteile aus vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Nutzungsrechte
1. An den im Auftrag des Kunden erstellten Assets (insbesondere Skripte, Texte, Werbemittel, Grafiken, Funnels, Kampagnen-Bausteine) erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen der laufenden Kampagne. Dies stellt sicher, dass der laufende Kampagnenbetrieb nicht durch eine ausstehende Zahlung blockiert wird.
2. Ein zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht zur darüber hinausgehenden eigenen geschäftlichen Verwendung der erstellten Assets erhält der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Asset geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben die über Absatz 1 hinausgehenden Rechte beim Anbieter.
3. Der Anbieter bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickeltes allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und nicht kundenspezifische Bausteine auch für andere Kunden zu nutzen.
§ 9 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
2. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung namentlich als Referenz zu benennen. Die Verwendung von Namen, Logo, Marken oder Fallstudien des Kunden zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Empfängerdaten der Ansprache in Teil B und Bewerberdaten in Teil C), ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
2. Voraussetzung für eine solche Verarbeitung ist der Abschluss des gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor Beginn der Verarbeitung. Dieser regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
3. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung und im Namen des Kunden.
4. Der Kunde stellt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich sicher, insbesondere das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
5. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken (z. B. zur Vertrags- und Kundenverwaltung) gilt die Datenschutzinformation des Anbieters, abrufbar unter www.vmediavision.de/datenschutz.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung
1. Der Vertrag läuft, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, zunächst 3 Monate ab Vertragsbeginn.
2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit auf monatlicher Basis und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Geht die Kündigung später als zwei Wochen vor dem Monatsende zu, wirkt sie zum übernächsten Monatsende.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung erheblich in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt.
4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5. Das vorübergehende Pausieren oder Abschalten einer Kampagne beendet den Vertrag nicht und ersetzt keine Kündigung.
6. Endet ein im Voraus bezahlter Leistungszeitraum vorzeitig, rechnet der Anbieter seine bis zur Beendigung erbrachten Leistungen ab; ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden erstattet, soweit die Beendigung nicht vom Kunden zu vertreten ist. Bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Anbieters oder einer unberechtigten Kündigung des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch nach den Regelungen des Dienstvertragsrechts unberührt; der Anbieter lässt sich anrechnen, was er infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB entsprechend).
7. Nach Vertragsende nimmt der Anbieter die für den Kunden eingerichteten Landingpages und vergleichbaren Assets außer Betrieb. Die im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des AVV zurückgegeben oder gelöscht. Rohdaten und Arbeitsunterlagen, die beim Anbieter verbleiben, werden nach Vertragsende für längstens sechs Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Abtretungsverbot
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters in Böblingen. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vorrangige Individualabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Teil B: Besondere Bestimmungen Auftragsgewinnung (Industrie-Entscheider-System)
§ 14 Leistungsgegenstand
1. Gegenstand ist die Erbringung von Leistungen der digitalen Neukundengewinnung im Namen des Kunden. Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen: Schärfung von Zielkunde, Zielbranche und Angebot (Strategie-Setup); KI-gestützte Recherche und Anreicherung passender Zielunternehmen und Ansprechpartner; Erstellung von Ansprache-Bausteinen (E-Mail- und Video-Skripte) sowie personalisierter Outreach-Assets; Aufsetzen und Betrieb der Versand-Kampagne im Namen und auf Weisung des Kunden (vgl. § 15); laufende Auswertung und Optimierung der Kampagne.
2. Der konkrete Leistungsumfang im Einzelfall ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Nicht geschuldet sind, soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere: ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Anzahl an Abschlüssen, Aufträgen oder Umsätzen, die Erbringung von Rechtsdienstleistungen oder rechtlicher Beratung (siehe § 15) sowie die Übernahme von Tätigkeiten Dritter.
4. Eingehende Antworten und Anfragen stellt der Anbieter dem Kunden über ein passwortgeschütztes Kundenportal (VMediaVision Cloud) und ergänzend per E-Mail bereit. Der Kunde hält die Zugangsdaten geheim, gibt sie nur an eigene Mitarbeiter weiter und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Das Portal ist ein Hilfsmittel der Dienstleistung; eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, kurzfristige Wartungen oder Störungen begründen keine Ansprüche des Kunden.
5. Der Anbieter führt eine kundenübergreifende Abgleichliste und stellt sicher, dass dieselbe Zielfirma nicht zeitgleich für zwei Auftraggeber angesprochen wird. Eine weitergehende Exklusivität, etwa nach Leistungsprofil oder Branche, besteht nur, soweit sie im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart ist.
§ 15 Verantwortung des Kunden für die Ansprache; keine Rechtsdienstleistung
1. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über die Durchführung der Kampagne. Ihm ist insbesondere bekannt, dass werbliche E-Mail-Ansprache ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers nach § 7 UWG, insbesondere § 7 Abs. 2 UWG, grundsätzlich unzulässig ist und ein Abmahn- und Beschwerderisiko begründet. Die Entscheidung, die Kampagne gleichwohl durchzuführen, trifft der Kunde in Kenntnis dieses Risikos eigenverantwortlich.
2. Der Anbieter handelt auf Weisung und im Namen des Kunden. Der Kunde gibt die eingesetzten Texte und die Zielgruppe vor Live-Gang in Textform frei. Der Anbieter geht erst nach dokumentierter Freigabe live. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Zulässigkeit der freigegebenen Ansprache in seinem Verantwortungsbereich. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Unzulässigkeit eines von ihm gestalteten Inhalts vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
3. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und keine rechtliche Beratung. Rechtliche Bewertungen, insbesondere zur wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Ansprache, bleiben einer Rechtsanwaltskanzlei vorbehalten. Eine Garantie für die rechtliche Zulässigkeit der Ansprache oder für deren Abmahnfreiheit übernimmt der Anbieter ausdrücklich nicht.
§ 16 Erfolgsgarantie und Leistungsziel (nur bei Vereinbarung im Einzelvertrag)
1. Der Anbieter schuldet eine Dienstleistung und keinen wirtschaftlichen Erfolg (§ 3). Eine Erfolgsgarantie oder ein Leistungsziel besteht nur, wenn und soweit sie im Einzelvertrag (Angebot, Auftragsbestätigung oder gesonderte Erfolgsgarantie-Vereinbarung) ausdrücklich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung schuldet der Anbieter weder ein Leistungsziel noch eine Nacherfüllung oder Erstattung nach diesem Paragraphen.
2. Ist eine Erfolgsgarantie vereinbart, gelten deren Bestimmungen abschließend, insbesondere zur garantierten Anzahl qualifizierter Anfragen, zur Definition der qualifizierten Anfrage, zur Bezugsgröße (Kontaktpool), zur Zählung und Bewertung eingehender Anfragen, zu den Folgen nachträglicher Einschränkungen der Reichweite, zur kostenfreien Verlängerung und zu einer etwaigen Erstattung. Diese AGB treten insoweit zurück.
3. Trifft der Einzelvertrag zu einer Frage keine Regelung, gilt ergänzend: Eine „qualifizierte Anfrage" ist die Rückmeldung eines dem vereinbarten Zielprofil entsprechenden Entscheiders, in der ein konkreter Bedarf, ein Projekt, eine Anfrage nach Angebot, Preis, Zeichnung oder Kapazität geäußert oder ein Gesprächs- oder Werkstermin vereinbart wird. Nicht als qualifiziert gelten insbesondere Abwesenheitsnotizen, Absagen, Werbewidersprüche, reine Informationsanfragen ohne Projektbezug sowie Rückmeldungen von Wettbewerbern, Beratern, Agenturen oder Privatpersonen. Ob der Kunde die Anfrage annimmt, ein Angebot abgibt oder den Auftrag gewinnt, ist für die Zählung unerheblich. Mehrere Anfragen desselben Unternehmens zählen einmal.
4. Der Kunde meldet dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, jede Anfrage, die ihn erkennbar aufgrund der Kampagne erreicht, aber nicht über die vom Anbieter betriebenen Kanäle eingeht, insbesondere Anrufe, Direktnachrichten, Kontakte über die eigene Website und Rückmeldungen an andere Postfächer des Kunden. Die Meldung erfolgt im Kundenportal oder in Textform. Solche Anfragen zählen für das Leistungsziel mit. Meldet der Kunde sie nicht, kann er sich später nicht darauf berufen, dass sie unberücksichtigt geblieben sind.
5. Ansprüche aus einer Erfolgsgarantie oder einem Leistungsziel bestehen nicht, wenn der Kunde den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit selbst gekündigt hat oder der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt hat.
6. Wird die vereinbarte Anzahl innerhalb der vereinbarten Laufzeit nicht erreicht, verlängert der Anbieter die Kampagne zunächst kostenfrei um den im Einzelvertrag genannten Zeitraum, im Zweifel um 60 Tage (Nacherfüllung). Eine Erstattung bereits gezahlter Vergütung schuldet der Anbieter nur, wenn und soweit der Einzelvertrag sie ausdrücklich vorsieht. Sie ist auf den vom Kunden tatsächlich selbst getragenen Nettobetrag der Vergütung begrenzt; Fördermittel Dritter, insbesondere Zuschüsse des BAFA, sind nicht Gegenstand einer Erstattung. Der Anspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Laufzeitende in Textform geltend zu machen, danach ist er ausgeschlossen. Eine Aufrechnung gegen offene Raten oder ein Zurückbehaltungsrecht daran besteht nicht.
7. Erfolgsgarantie und Leistungsziel setzen voraus, dass die freigegebene Ansprache im vereinbarten Umfang durchgeführt werden darf. Sie entfallen oder passen sich nach Maßgabe des Einzelvertrags an, soweit die Zielverfehlung auf fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden (§ 4), auf von ihm veranlassten Einschränkungen von Zielgruppe, Texten oder Versandparametern, auf einer vom Kunden nicht umgesetzten Empfehlung des Anbieters oder auf Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters beruht. Wird der Versand durch Abmahnung, Sperrung von Domains, Postfächern oder Plattformen unterbrochen, ist die Laufzeit für die Dauer der Unterbrechung gehemmt. Vereitelt der Kunde den Eintritt der Bedingung wider Treu und Glauben, gilt sie als eingetreten (§ 162 Abs. 1 BGB).
8. Die Erfolgsgarantie ist keine Garantie im Sinne der §§ 276 Abs. 1, 443 BGB und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, sondern eine aufschiebend bedingte Nacherfüllungs- und Rückzahlungsabrede. Sie lässt die Rechtsnatur als Dienstvertrag (§ 3) unberührt. Weitergehende Ansprüche wegen Zielverfehlung, insbesondere auf Schadensersatz, Minderung oder eine Erstattung über Absatz 6 hinaus, bestehen nicht. § 7 Abs. 1 bleibt für die dort genannten Fälle unberührt.
§ 17 Begleitung bei rechtlichen Rückfragen
1. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Ansprache liegt nach § 15 beim Kunden. Dieser Paragraph ändert diese Verantwortungsverteilung nicht.
2. Kommt es im Zusammenhang mit der Kampagne zu einer Rückfrage oder Beanstandung Dritter, unterstützt der Anbieter den Kunden organisatorisch, indem er den ersten Kontakt aufnimmt und auf Wunsch den Kontakt zur spezialisierten Partnerkanzlei herstellt. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam mit dem Kunden und der Kanzlei abgestimmt. Eine rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die Kanzlei.
3. Die Kosten der erstmaligen außergerichtlichen Bearbeitung des ersten derartigen Vorgangs übernimmt der Anbieter aus Kulanz. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf diese Kostenübernahme besteht nicht. Über die Übernahme der Kosten weiterer oder weitergehender Vorgänge entscheidet der Anbieter im Einzelfall; im Übrigen trägt diese Kosten der Kunde.
4. Der Kunde leitet Abmahnungen, Beschwerden, Auskunfts- oder Löschverlangen, die im Zusammenhang mit der Kampagne bei ihm eingehen, unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, vollständig mit allen Anlagen an den Anbieter weiter. Er nimmt ohne Abstimmung mit dem Anbieter keinen Kontakt zum Absender oder dessen Bevollmächtigten auf, gibt keine Erklärungen zur Sache ab, unterzeichnet keine Unterlassungserklärung und leistet keine Zahlung. Verstößt der Kunde hiergegen oder leitet er das Schreiben so spät weiter, dass eine fristgerechte Bearbeitung nicht mehr möglich ist, entfällt die Kostenübernahme nach Absatz 3. Betroffene Empfänger werden unverzüglich in die Sperrliste aufgenommen und nicht erneut angesprochen.
Teil C: Besondere Bestimmungen Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting)
§ 18 Leistungsgegenstand
1. Gegenstand ist die Planung, Erstellung und Begleitung von Recruiting-Kampagnen auf sozialen Netzwerken (insbesondere Facebook und Instagram, nachfolgend „Plattform") mit dem Ziel, dem Kunden Bewerber für offene Stellen zu vermitteln.
2. Die Leistungen können je nach Vereinbarung umfassen: Recherche und Definition der Zielgruppe; Erstellung von Anzeigentexten (Copy); Konzeption und Gestaltung von Werbemitteln (Creatives, Grafiken, gegebenenfalls Videovorlagen); Einrichtung einer Landingpage beziehungsweise eines Bewerbungs-Funnels; Aufbereitung eingehender Bewerbungen (Bewerberprofile) sowie Unterstützung bei der Terminierung von Bewerbungsgesprächen. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
3. Soweit im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, schuldet der Anbieter insbesondere nicht: die Übernahme oder Verwaltung des Werbebudgets des Kunden (siehe § 20); die Auswahl, Einstellung oder vertragliche Bindung von Bewerbern; arbeitsrechtliche, steuerliche oder sonstige Rechtsberatung; den Zugriff auf den Werbekonto- oder Business-Manager-Account des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 19 Diskriminierungsfreiheit (AGG) und Verantwortung für Anzeigeninhalte
1. Der Anbieter bemüht sich, Stellenanzeigen und Werbemittel praxisüblich diskriminierungsfrei zu gestalten, insbesondere geschlechtsneutral (Kennzeichnung „m/w/d"). Eine rechtliche Prüfung oder Gewähr für die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist hiermit nicht verbunden.
2. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte, Stellenbeschreibungen und Anforderungsprofile verantwortlich, insbesondere für deren Vereinbarkeit mit dem AGG und sonstigen arbeitsrechtlichen Vorgaben.
3. Sämtliche Anzeigentexte, Werbemittel und Stellenausschreibungen werden dem Kunden vor Veröffentlichung in Textform zur Freigabe vorgelegt. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte. Verlangt der Kunde Formulierungen, die nach Einschätzung des Anbieters rechtlich bedenklich sind, weist der Anbieter in Textform darauf hin; besteht der Kunde gleichwohl auf der Umsetzung, erfolgt diese auf alleiniges Risiko des Kunden.
4. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen vom Kunden gelieferter oder nach Absatz 3 freigegebener Inhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden, insbesondere wegen Verstößen gegen das AGG, das Wettbewerbsrecht oder Schutzrechte Dritter, soweit der Anbieter den Verstoß nicht selbst zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
§ 20 Werbebudget
1. Das für die Schaltung der Kampagnen aufzuwendende Werbebudget (Mediabudget) ist nicht Bestandteil des Honorars. Das Honorar gilt allein die Leistungen des Anbieters ab.
2. Das Werbebudget wird vom Kunden getragen und über dessen eigenes Werbekonto bei der Plattform gezahlt und verantwortet. Der Anbieter geht selbst nicht in den Werbekonto- oder Business-Manager-Account des Kunden, sofern nicht ausdrücklich und gesondert etwas anderes vereinbart ist.
3. Höhe und Verteilung des Werbebudgets legt der Kunde fest; der Anbieter kann Empfehlungen aussprechen. Die Plattform unterliegt eigenen Richtlinien; Entscheidungen der Plattform, insbesondere Ablehnung von Anzeigen, Drosselung, Algorithmus- oder Preisänderungen sowie Einschränkung oder Sperrung von Konten, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Der Anbieter haftet hierfür nach Maßgabe des § 7 nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
§ 21 Leistungsziel im Recruiting
1. Der Anbieter schuldet keinen Recruiting-Erfolg, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Vorstellungsgesprächen oder Einstellungen. Reichweite, Bewerberverhalten und Arbeitsmarkt liegen außerhalb seines Einflussbereichs.
2. Wird im Einzelvertrag ausnahmsweise ein Leistungsziel vereinbart, gilt § 16 entsprechend. Eine Einstellung im Sinne eines solchen Ziels liegt vor, wenn zwischen dem Kunden und einem über die Kampagne vermittelten Bewerber ein von beiden Seiten unterzeichneter Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zustande kommt; dies gilt auch dann, wenn der Bewerber bereits früher beim Kunden beschäftigt war oder sich dort beworben hatte. Die Meldepflicht nach § 16 Abs. 4 gilt für Bewerbungen entsprechend.
3. Die Auswahl, Prüfung und Einstellung von Bewerbern sowie sämtliche arbeitsrechtlichen Entscheidungen liegen allein beim Kunden.
§ 22 Bewerberdaten
1. Bei Recruiting-Kampagnen werden personenbezogene Daten von Bewerbern verarbeitet. Insoweit ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter; es gilt § 10 und der gesondert geschlossene AVV.
2. Der Anbieter verarbeitet Bewerberdaten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden. Eine Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO ist nicht Gegenstand der Leistung; Formulare und Funnel werden so gestaltet, dass solche Daten nicht abgefragt werden.
3. Der Kunde ist als Verantwortlicher für die Erfüllung der Informationspflichten, die Beantwortung von Betroffenenrechten und die Festlegung der zulässigen Speicherdauer zuständig. Bewerberdaten werden nach einem abgestimmten Löschkonzept nicht länger gespeichert, als es für die Zwecke des Auftrags erforderlich ist.