Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Auftragsgewinnung (Industrie-Entscheider-System) und Mitarbeitergewinnung (Social Recruiting), für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern
Stand: 06.09.2026 · Anbieter: VMediaVision, Inhaber Valmir Mustafa, Liesel-Bach-Straße 40, 71034 Böblingen, Steuernummer 56343/29809, E-Mail: info@vmediavision.de
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen dieses Teils A gelten für alle Leistungen des Anbieters. Ergänzend gelten für die Auftragsgewinnung die Bestimmungen in Teil B und für die Mitarbeitergewinnung die Bestimmungen in Teil C. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bestimmungen der Teile B und C den allgemeinen Bestimmungen des Teils A vor.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Leistungen der digitalen Neukundengewinnung unter der Bezeichnung „Industrie-Entscheider-System" (nachfolgend „IES", Teil B) sowie über Social-Recruiting-Leistungen (Teil C), die VMediaVision (nachfolgend „Anbieter") gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde") erbringt.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
3. Die AGB werden Vertragsbestandteil, indem sie dem Angebot oder der Auftragsbestätigung beigefügt oder darauf in Textform Bezug genommen wird, der Kunde die Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme hat (insbesondere durch Beifügung, Aushändigung oder Bereitstellung über einen im Angebot genannten Abruflink) und der Kunde das Angebot annimmt.
4. Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung auch für künftige gleichartige Geschäfte mit dem Kunden. Über Änderungen dieser AGB informiert der Anbieter den Kunden vor deren Geltung in Textform. Die geänderte Fassung gilt für künftige Geschäfte als angenommen, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens und die Widerspruchsfrist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde fristgerecht, gilt für künftige Geschäfte die bisherige Fassung fort. Laufende Verträge bleiben von einer Änderung unberührt.
5. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
6. Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag (insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesondert geschlossenen Dienstleistungsvertrag) gehen diesen AGB vor (§ 305b BGB). Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: individueller Einzelvertrag, sodann diese AGB, sodann die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann in Textform (insbesondere per E-Mail), durch Unterzeichnung des Angebots oder durch elektronische Bestätigung erfolgen. Der Anbieter bestätigt den Vertragsschluss in Textform.
§ 3 Rechtsnatur des Vertrags (Dienstvertrag)
1. Der Vertrag ist ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Der Anbieter schuldet ein sorgfältiges Tätigwerden nach den Regeln seines Fachs, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Arbeitsergebnis.
2. Ein Werkvertrag wird ausdrücklich nicht geschlossen. Werkvertragliche Vorschriften, insbesondere ein Recht zur Minderung der Vergütung wegen Mängeln, finden keine Anwendung.
3. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Bewertung des wirtschaftlichen Ergebnisses unberührt. Ein etwaiges Leistungsziel oder eine etwaige Zusage nach § 16 lässt die Rechtsnatur als Dienstvertrag unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Freigaben zur Verfügung, insbesondere die erforderlichen Zugänge und Materialien, die Freigabe der eingesetzten Texte, Skripte, Werbemittel und der Zielgruppe in Textform, zeitnahe Rückmeldungen sowie die Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners mit Entscheidungs- und Freigabebefugnis.
2. Der Kunde erteilt Freigaben zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. Auf vom Anbieter übermittelte Anfragen oder Bewerbungen reagiert der Kunde zügig, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, und führt etwaige Gespräche zeitnah durch.
3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verlängern sich die Leistungsfristen um den Zeitraum der Verzögerung, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat. Mehraufwand, der dem Anbieter hierdurch nachweislich entsteht, kann der Anbieter nach vorheriger Anzeige in Textform nach Aufwand gesondert berechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist.
4. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Zugänge berechtigt ist und durch deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
5. Für gemeinsam terminierte Termine, die der Anbieter für den Kunden reserviert (insbesondere Onboarding- und Strategiegespräche, begleitete Video- oder Tonaufnahmen, Schulungen), gilt: Sagt der Kunde einen solchen Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn ab oder verschiebt er ihn, kann der Anbieter ab der zweiten Absage oder Verschiebung eine Ausfallpauschale von 250,00 Euro netto je Termin berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Absagen aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, bleiben außer Betracht.
§ 5 Verg ütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist eine etwaige einmalige Einrichtungsvergütung bei Vertragsschluss fällig; die laufende Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
3. Tool- und Lizenzkosten Dritter (z. B. Versand-, Recherche-, Video-Tools) sowie das Werbebudget nach § 20 sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; andernfalls trägt sie der Kunde gesondert.
4. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, in Textform gesetzten Nachfrist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten und laufende Kampagnen zu pausieren. Verzögerungen, die hierauf beruhen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat. Der Vergütungsanspruch bleibt unberührt.
6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Da der Vertrag als Dienstvertrag geschlossen ist, sieht das Gesetz kein Minderungsrecht des Kunden wegen behaupteter Schlechtleistung vor. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen des Anbieters sowie die Haftungsregelung in § 7 bleiben unberührt.
8. Ist die Vergütung in Raten oder Teilrechnungen zu zahlen, wird der gesamte noch offene Betrag sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät und die Rate auch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Mahnung in Textform nicht ausgleicht.
9. Rechnungen werden elektronisch übermittelt, per E-Mail als PDF oder als strukturierte elektronische Rechnung. Der Kunde ist hiermit einverstanden und benennt hierfür eine Empfangsadresse.
10. Öffentliche Fördermittel, insbesondere Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Unternehmensberatung, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Die Vergütung ist unabhängig von Beantragung, Bewilligung, Höhe und Auszahlung eines Zuschusses in voller Höhe geschuldet. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Antragstellung, übernimmt aber keine Gewähr für die Bewilligung. Ein im Angebot ausgewiesener Effektivbetrag nach Förderung ist eine unverbindliche Rechenhilfe.
§ 6 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die vertragsgemäße Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Anbieter nicht zu vertretenden, außerhalb seines Einflussbereichs liegenden Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien sowie behördliche Maßnahmen hierzu, Energie- und Ressourcenknappheit, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Terror und Krieg sowie großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Plattforminfrastruktur, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
2. Der Anbieter zeigt dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende der höheren Gewalt unverzüglich in Textform an. Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Störung angemessen.
3. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt ununterbrochen länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit Wirkung für die Zukunft in Textform zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind nach dem Vertrag abzurechnen. Schadensersatzansprüche wegen der durch höhere Gewalt bedingten Nicht- oder Schlechtleistung sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenfalls unbeschränkt haftet der Anbieter, soweit er eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich des Produkthaftungsgesetzes. Die Zusage nach § 16 ist keine Garantie im Sinne dieses Absatzes.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im betroffenen Vertragsjahr vom Kunden gezahlte Netto-Vergütung.
3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
4. Eine Haftung für den ausbleibenden oder hinter den Erwartungen zurückbleibenden wirtschaftlichen Erfolg der Kampagne, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge, ausbleibende Bewerbungen oder Einstellungen sowie mittelbare Schäden, wird im Rahmen der vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht übernommen. Der Anbieter haftet ferner nicht für Entscheidungen, Richtlinien, Ausfälle, Drosselungen oder Kontosperrungen der eingesetzten Plattformen sowie nicht für Nachteile aus vom Kunden gelieferten oder freigegebenen Inhalten, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Nutzungsrechte
1. An den im Auftrag des Kunden erstellten Assets (insbesondere Skripte, Texte, Werbemittel, Grafiken, Funnels, Kampagnen-Bausteine) erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung im Rahmen der laufenden Kampagne. Dies stellt sicher, dass der laufende Kampagnenbetrieb nicht durch eine ausstehende Zahlung blockiert wird.
2. Ein zeitlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht zur darüber hinausgehenden eigenen geschäftlichen Verwendung der erstellten Assets erhält der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Asset geschuldeten Vergütung. Bis dahin verbleiben die über Absatz 1 hinausgehenden Rechte beim Anbieter.
3. Der Anbieter bleibt berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung entwickeltes allgemeines Know-how, Methoden, Vorlagen und nicht kundenspezifische Bausteine auch für andere Kunden zu nutzen.
§ 9 Vertraulichkeit
1. Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Seite, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
2. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung namentlich als Referenz zu benennen. Die Verwendung von Namen, Logo, Marken oder Fallstudien des Kunden zu Werbezwecken bedarf der vorherigen Freigabe des Kunden in Textform.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Empfängerdaten der Ansprache in Teil B und Bewerberdaten in Teil C), ist der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO.
2. Voraussetzung für eine solche Verarbeitung ist der Abschluss des gesondert geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) vor Beginn der Verarbeitung. Dieser regelt insbesondere Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen, technische und organisatorische Maßnahmen sowie den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
3. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung und im Namen des Kunden.
4. Der Kunde stellt die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich sicher, insbesondere das Vorliegen einer tragfähigen Rechtsgrundlage und die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
5. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter zu eigenen Zwecken (z. B. zur Vertrags- und Kundenverwaltung) gilt die Datenschutzinformation des Anbieters, abrufbar unter www.vmediavision.de/datenschutz.
§ 11 Laufzeit, Kündigung und Folgen der Beendigung
1. Der Vertrag läuft, soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt, zunächst 3 Monate ab Vertragsbeginn.
2. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit auf monatlicher Basis und kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Geht die Kündigung später als zwei Wochen vor dem Monatsende zu, wirkt sie zum übernächsten Monatsende.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung erheblich in Verzug ist oder wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllt.
4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
5. Das vorübergehende Pausieren oder Abschalten einer Kampagne beendet den Vertrag nicht und ersetzt keine Kündigung.
6. Endet ein im Voraus bezahlter Leistungszeitraum vorzeitig, rechnet der Anbieter seine bis zur Beendigung erbrachten Leistungen ab; ein etwaiger Überschuss wird dem Kunden erstattet, soweit die Beendigung nicht vom Kunden zu vertreten ist. Bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung des Anbieters oder einer unberechtigten Kündigung des Kunden bleibt der Vergütungsanspruch nach den Regelungen des Dienstvertragsrechts unberührt; der Anbieter lässt sich anrechnen, was er infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt (§ 615 Satz 2 BGB entsprechend).
7. Nach Vertragsende nimmt der Anbieter die für den Kunden eingerichteten Landingpages und vergleichbaren Assets außer Betrieb. Die im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des AVV zurückgegeben oder gelöscht. Rohdaten und Arbeitsunterlagen, die beim Anbieter verbleiben, werden nach Vertragsende für längstens sechs Monate aufbewahrt und anschließend gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 12 Abtretungsverbot
Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters in Böblingen. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vorrangige Individualabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.